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Ratgeber

Gartenhaus bis 24 m²: braucht man eine Genehmigung?

Ob für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem der Standort, die Größe des Gartenhauses, die Nutzung des Grundstücks sowie die jeweilige Landesbauordnung.
Weißes Gartenhaus mit Pultdach und Terrassentür

Die 24-m²-Regel im Kleingarten

Für Kleingärten gilt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Nach § 3 Abs. 2 darf eine Gartenlaube einschließlich eines überdachten Freisitzes eine Grundfläche von höchstens 24 m² haben. Außerdem darf die Gartenlaube nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Die 24 m² stellen dabei eine zulässige Höchstgröße für Gartenlauben im Kleingarten dar. Sie bedeuten jedoch nicht automatisch, dass ein Gartenhaus auf jedem Grundstück ohne Genehmigung errichtet werden darf.

Genehmigungspflicht richtet sich nach dem Standort

Bei Grundstücken außerhalb von Kleingartenanlagen gelten die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften des Bundeslandes. Je nach Größe und Art des Gebäudes kann ein Gartenhaus genehmigungspflichtig, genehmigungsfrei oder unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein.

Zusätzlich können beispielsweise folgende Vorschriften eine Rolle spielen:

  • Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
  • Abstandsflächen und Grenzbebauung
  • zulässige Gebäudehöhe und Größe
  • Nutzung des Gartenhauses
  • Lage im Innen- oder Außenbereich
  • Denkmalschutz oder andere Schutzvorschriften

Wie diese Vorschriften in Berlin und Brandenburg auseinandergehen, steht im Ratgeber zur Baugenehmigung für Gartenhäuser.

Wichtig: Nicht nur die Quadratmeter zählen

Bei der Beurteilung kommt es nicht allein auf die Grundfläche an. Auch Rauminhalt, Höhe, Standort und Nutzung können entscheidend sein. Ein Gartenhaus mit 24 m² Grundfläche kann daher je nach Grundstück und Bundesland unterschiedlichen baurechtlichen Anforderungen unterliegen.

Unser Tipp: Vor dem Bau sollte geprüft werden, welche Vorschriften am konkreten Standort gelten. Im Zweifel empfiehlt sich eine Auskunft beim zuständigen Bauamt.

Hinweis: Diese Informationen dienen einer allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle baurechtliche Prüfung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und örtlichen Regelungen.

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