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Ratgeber

Brauche ich für mein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Die häufigste Frage, die uns erreicht — und die einzige, auf die es keine kurze Antwort gibt. Denn sie wird in Berlin anders beantwortet als in Brandenburg.
Bungalow mit Holzgiebel auf dem fertigen Grundstück im Herbst

Der wichtigste Unterschied: Fläche oder Rauminhalt

Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist, regelt die Landesbauordnung. Und die ist in beiden Ländern grundsätzlich anders aufgebaut:

  • Berlin bemisst nach der Grundfläche des Gebäudes.
  • Brandenburg bemisst nach dem umbauten Raum — also nach Kubikmetern statt Quadratmetern.

Zwei Gartenhäuser mit identischer Grundfläche, aber unterschiedlicher Höhe, können in Brandenburg deshalb unterschiedlich beurteilt werden — in Berlin dagegen gleich. Wer sein Grundstück in Erkner, Neuenhagen oder Petershagen hat, muss anders rechnen als jemand in Biesdorf oder Mahlsdorf.

Warum wir hier keine Zahlen nennen. Die Grenzwerte ändern sich — Berlin hat zuletzt Ende 2023 eine Grenze angehoben. Eine Zahl, die heute stimmt, kann in zwei Jahren falsch sein. Wir sagen Ihnen im Gespräch, was für Ihr Grundstück aktuell gilt, statt hier eine Zahl zu hinterlassen, auf die Sie sich später nicht verlassen können.

Eine Zahl ist davon ausgenommen, weil sie nicht in einer Landesbauordnung steht, sondern im Bundeskleingartengesetz und damit überall gleich: die 24 m² für die Gartenlaube im Kleingarten.

Neben der Größe entscheiden vier weitere Dinge

  • Aufenthaltsräume. Ein Geräteschuppen wird anders beurteilt als ein Haus, in dem man sich dauerhaft aufhält oder übernachtet.
  • Feuerstätte. Ein Kaminofen ändert die Beurteilung.
  • Sanitär. Toilette oder Wasseranschluss ebenfalls.
  • Innen- oder Außenbereich. Das ist oft der entscheidende Punkt. Ein Wochenendgrundstück im Außenbereich wird völlig anders behandelt als ein Garten hinter einem bestehenden Wohnhaus. In Kleingartenanlagen gilt zusätzlich eigenes Recht.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Das wird am häufigsten missverstanden. Auch ein Gebäude, für das Sie keinen Bauantrag stellen müssen, muss die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einhalten und den geltenden Bebauungsplan beachten. Verfahrensfrei bedeutet nur: kein förmliches Genehmigungsverfahren. Es bedeutet nicht: keine Vorschriften.

Wie wir das für Sie klären

Sagen Sie uns, in welchem Bundesland Ihr Grundstück liegt und was Sie vorhaben. Bei den Wohnhäusern aus unserem Komplettbau-Programm ist die Bauantragstellung ohnehin im Preis enthalten — wir übernehmen sie. Bei Gartenhäusern und Nebengebäuden sagen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, bevor Sie bestellen.

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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der für Ihr Grundstück zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Termin im Musterhauspark oder Rückruf

Vereinbaren Sie einen Termin im Musterhauspark an der B1, oder rufen Sie uns an. Wir nehmen uns die Zeit.

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