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Ihre Sicherheit

Was Ihnen beim Hausbau gesetzlich zusteht.

Ein Haus ist die größte Anschaffung der meisten Menschen. Der Gesetzgeber hat dafür Regeln geschaffen, die Sie schützen. Wir halten sie nicht nur ein — wir erklären sie Ihnen vorher.

Eine Baubeschreibung, bevor Sie unterschreiben

Beim Bau eines neuen Wohngebäudes durch einen Unternehmer für einen Verbraucher gilt das Verbraucherbauvertragsrecht. Sie erhalten rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung in Textform. Darin wird festgehalten, was gebaut wird – unter anderem Bauart und Bauweise, Umfang der Leistungen, Pläne mit Maßangaben sowie Angaben zu den wesentlichen Ausstattungs- und Qualitätsmerkmalen.

Die weiterführenden technischen Details, etwa zu Energie-, Brand- und Schallschutz, werden im Rahmen der weiteren Planung und des Bauantrags konkretisiert und nach den geltenden Anforderungen nachgewiesen.

Die Angaben in dieser Baubeschreibung werden Vertragsinhalt. Unklarheiten gehen dabei zulasten des Unternehmers, nicht zu Ihren.

Ein verbindlicher Fertigstellungstermin

Die Baubeschreibung muss verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten. Steht der Baubeginn noch nicht fest, wird stattdessen die Dauer der Bauausführung angegeben.

Deshalb finden Sie auf unseren Modellseiten die Lieferzeit als typischen Wert— nicht als Zusage. Verbindlich wird sie erst in der Baubeschreibung zu Ihrem Vertrag.

14 Tage Widerrufsrecht

Sie können einen Verbraucherbauvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde. Ohne Begründung.

Sie zahlen erst, wenn gebaut wurde.

Bei uns steht Transparenz und Fairness an erster Stelle. Deshalb zahlen Sie nicht große Beträge im Voraus, sondern Schritt für Schritt entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt.

Nach Fertigstellung der Bodenplatte wird die nächste vereinbarte Zahlung fällig. Ist der Rohbau im Erdgeschoss fertiggestellt, folgt die nächste Zahlung. So wird auch bei den weiteren Bauabschnitten verfahren.

Ihr Vorteil: Sie bezahlen immer erst für eine Leistung, die tatsächlich erbracht und fertiggestellt wurde.

Alle Zahlungsabschnitte werden bereits im Vorfeld klar und nachvollziehbar vereinbart. So behalten Sie jederzeit den Überblick über die Kosten und den Fortschritt Ihres Bauprojekts.

Keine unnötigen Vorauszahlungen. Keine Überraschungen. Klare Zahlungen nach Baufortschritt.

Unterlagen für Behörden und Bank

Wir stellen Ihnen die Unterlagen zur Verfügung, die Sie gegenüber Behörden und Finanzierungspartnern benötigen.

Was wir bewusst nicht versprechen

  • Keine Werbung mit Pauschalpreisen ohne belastbare Leistungsabgrenzung.
  • Keine Bauzeit-Zusage auf einer Website. Der Termin gehört in den Vertrag.
  • Das Wort für den Ausbaustand steht bei uns nie allein. Es heißt vollständig:schlüsselfertig ohne Wand- und Bodenbeläge.
  • Keine Preisangabe ohne die Liste dessen, was nicht enthalten ist.

Diese Seite fasst gesetzliche Regelungen allgemein zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Regelungen Ihres konkreten Vertrages.

Stand: 19. September 2026

Termin im Musterhauspark oder Rückruf

Vereinbaren Sie einen Termin im Musterhauspark an der B1, oder rufen Sie uns an. Wir nehmen uns die Zeit.

Musterhauspark an der B1

Alt-Friedrichsfelde 62, 12683 Berlin

030 514 47 26

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